Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kabel Kiefer Elektroinstallationen
(Stand: Januar 2026)
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Kabel Kiefer Elektroinstallationen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmern (B2B) im Sinne des § 13 bzw. § 14 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der räumliche Tätigkeitsbereich ist regional begrenzt.
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2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen aus dem Bereich:
Elektroinstallationen im Neu- und Altbau
Reparaturen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Kundendienst und Fehlersuche
Anschlüsse im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (keine Errichtung kompletter PV-Anlagen)
Wallboxen, Smart-Home-Komponenten und sonstige elektrotechnische Arbeiten
Ein Notdienst wird nicht angeboten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der tatsächlich ausgeführten Leistung.
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3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und 14 Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Annahme nach Ablauf dieser Frist ist grundsätzlich möglich, jedoch behält sich der Auftragnehmer Preisänderungen ausdrücklich vor.
Größere Aufträge oder solche auf Wunsch des Kunden werden schriftlich angeboten. Kleinere Aufträge können auch mündlich (z. B. telefonisch) beauftragt werden.
Bei mündlicher Beauftragung ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer seine Kontaktdaten sowie die Beauftragung nochmals schriftlich per E-Mail zu bestätigen. Erst nach Eingang dieser Bestätigung erhält der Kunde einen Termin sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese enthält auch Hinweise zu Datenschutz, AGB und ggf. Widerrufsrecht.
Die Annahme eines Angebots durch den Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Angebotsannahme ausdrücklich schriftlich per E-Mail bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Angebotsannahmen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Im Angebot kann vorgesehen sein, dass Mehrleistungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder technischer Erfordernisse erforderlich werden. Solche Mehrleistungen gelten als mitbeauftragt und werden zusätzlich berechnet.
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4. Preise, Abrechnung und Zahlung
4.1 Abrechnung
Liegt ein Angebot vor, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Angebots, einschließlich ggf. enthaltener Bedarfspositionen sowie notwendiger Mehrleistungen, Material- oder Mehraufwand.
Liegt kein Angebot vor, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand.
Pauschalpreise gelten nur, wenn diese vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden ab einem Verzug von einem Monat Verzugszinsen in Höhe von 2 % des Bruttorechnungsbetrags erhoben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Anfahrtspauschalen
Für Anfahrten werden Pauschalen nach Zonen berechnet. Die konkrete Zoneneinteilung und Höhe der Pauschalen wird dem Kunden vorab mitgeteilt oder ergibt sich aus dem Angebot.
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5. Ausführungsfristen und Termine
Ausführungsfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist dieser berechtigt, Termine angemessen zu verschieben. Der Auftrag bleibt, soweit möglich, bestehen.
Stellt der Auftragnehmer nach Beginn der Arbeiten bauseitige Mängel fest, ist er berechtigt:
den Auftrag bis zur fachgerechten Beseitigung dieser Mängel durch einen qualifizierten Fachbetrieb (mit Nachweis) zu unterbrechen oder
den Auftrag abzulehnen, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen und der begründete Verdacht besteht, dass eine Gefahr für Leib und Leben der Monteure oder Dritter besteht.
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5a. Baubehinderung (in Anlehnung an VOB/B § 6)
Werden der Beginn, die Ausführung oder der Fortgang der Leistungen durch Umstände behindert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere durch:
höhere Gewalt,
fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers,
nicht rechtzeitig erbrachte Vorleistungen anderer Gewerke,
behördliche Anordnungen,
nachträglich festgestellte bauseitige Mängel,
so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Art und voraussichtliche Dauer der Baubehinderung unverzüglich informieren, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer infolge der Baubehinderung entstehen (z. B. Stillstandszeiten, zusätzliche Anfahrten, erneute Rüstzeiten), sind vom Auftraggeber zu tragen.
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6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
zum vereinbarten Termin Zugang zur Baustelle zu gewährleisten, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person,
dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist,
Hindernisse, Gefahrenquellen oder sonstige Umstände, die die Arbeit behindern oder die Sicherheit gefährden könnten, vor Beginn der Arbeiten zu beseitigen,
erforderliche Versorgungsanschlüsse (z. B. Strom, Wasser) sowie notwendige Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen zusätzlich zu berechnen.
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7. Abnahme und Gewährleistung
Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Abnahme durch den Kunden erforderlich. Diese erfolgt durch die Unterschrift des Kunden sowie des ausführenden Monteurs.
Bedenken, Auffälligkeiten oder Vorbehalte sind vor Unterzeichnung schriftlich festzuhalten.
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Werden Mängel nachweislich durch den Kunden oder Dritte verursacht, trägt der Kunde die Kosten der Mangelbeseitigung.
Liegt ein eindeutiger Fehler des Auftragnehmers vor, erfolgt die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. Über kulante Leistungen entscheidet der ausführende Monteur vor Ort und hält dies schriftlich fest.
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8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die entstehen durch:
vom Kunden gestelltes Material,
bauseitige Leistungen oder Vorarbeiten,
unsachgemäße Nutzung, Veränderung oder fehlende Wartung durch den Kunden oder Dritte.
Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
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8a. Schadensersatz (in Anlehnung an VOB/B)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
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8b. Vertragsrücktritt / Kündigung (in Anlehnung an VOB/B § 8)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt,
Abschlagszahlungen oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht geleistet werden,
eine erhebliche Baubehinderung über einen längeren Zeitraum besteht, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
Umstände bekannt werden, die eine ordnungsgemäße oder sichere Ausführung der Arbeiten unmöglich machen.
Im Falle des Vertragsrücktritts oder der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der angefallenen Kosten.
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9. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes und eingebautes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.
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10. Kommunikation
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Auftragsabwicklung auch über E-Mail, WhatsApp, Instagram oder Facebook erfolgen kann, sofern datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
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11. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar auf der Website. Hierauf wird gesondert verwiesen.
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12. Zusatzklausel für Unternehmer (B2B) – Einbeziehung der VOB/B
Diese Zusatzklausel gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für Bauleistungen gegenüber Unternehmern wird – soweit rechtlich zulässig – die VOB/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die VOB/B wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder kann vor Vertragsschluss eingesehen werden.
Abweichend von oder ergänzend zu den Regelungen dieser AGB gelten im B2B-Bereich insbesondere:
§ 2 VOB/B (Vergütung, Nachträge),
§ 4 VOB/B (Ausführung),
§ 6 VOB/B (Behinderung und Unterbrechung),
§ 8 VOB/B (Kündigung),
§ 13 VOB/B (Mängelansprüche),
§ 14 VOB/B (Abrechnung).
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gehen die Regelungen der VOB/B gegenüber Unternehmern vor.
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13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Kabel Kiefer Elektroinstallationen
(Stand: Januar 2026)
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1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Kabel Kiefer Elektroinstallationen (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (B2C) als auch Unternehmern (B2B) im Sinne des § 13 bzw. § 14 BGB.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der räumliche Tätigkeitsbereich ist regional begrenzt.
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2. Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Leistungen aus dem Bereich:
Elektroinstallationen im Neu- und Altbau
Reparaturen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
Kundendienst und Fehlersuche
Anschlüsse im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (keine Errichtung kompletter PV-Anlagen)
Wallboxen, Smart-Home-Komponenten und sonstige elektrotechnische Arbeiten
Ein Notdienst wird nicht angeboten.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der tatsächlich ausgeführten Leistung.
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3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind unverbindlich und 14 Tage gültig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Eine Annahme nach Ablauf dieser Frist ist grundsätzlich möglich, jedoch behält sich der Auftragnehmer Preisänderungen ausdrücklich vor.
Größere Aufträge oder solche auf Wunsch des Kunden werden schriftlich angeboten. Kleinere Aufträge können auch mündlich (z. B. telefonisch) beauftragt werden.
Bei mündlicher Beauftragung ist der Kunde verpflichtet, dem Auftragnehmer seine Kontaktdaten sowie die Beauftragung nochmals schriftlich per E-Mail zu bestätigen. Erst nach Eingang dieser Bestätigung erhält der Kunde einen Termin sowie eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese enthält auch Hinweise zu Datenschutz, AGB und ggf. Widerrufsrecht.
Die Annahme eines Angebots durch den Kunden stellt noch keinen Vertragsschluss dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Angebotsannahme ausdrücklich schriftlich per E-Mail bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Angebotsannahmen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Im Angebot kann vorgesehen sein, dass Mehrleistungen aufgrund örtlicher Gegebenheiten oder technischer Erfordernisse erforderlich werden. Solche Mehrleistungen gelten als mitbeauftragt und werden zusätzlich berechnet.
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4. Preise, Abrechnung und Zahlung
4.1 Abrechnung
Liegt ein Angebot vor, erfolgt die Abrechnung auf Basis des Angebots, einschließlich ggf. enthaltener Bedarfspositionen sowie notwendiger Mehrleistungen, Material- oder Mehraufwand.
Liegt kein Angebot vor, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand.
Pauschalpreise gelten nur, wenn diese vorab ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
4.2 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei größeren Aufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, werden ab einem Verzug von einem Monat Verzugszinsen in Höhe von 2 % des Bruttorechnungsbetrags erhoben. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.3 Anfahrtspauschalen
Für Anfahrten werden Pauschalen nach Zonen berechnet. Die konkrete Zoneneinteilung und Höhe der Pauschalen wird dem Kunden vorab mitgeteilt oder ergibt sich aus dem Angebot.
—
5. Ausführungsfristen und Termine
Ausführungsfristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, Lieferverzögerungen von Vorlieferanten oder sonstigen Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, ist dieser berechtigt, Termine angemessen zu verschieben. Der Auftrag bleibt, soweit möglich, bestehen.
Stellt der Auftragnehmer nach Beginn der Arbeiten bauseitige Mängel fest, ist er berechtigt:
den Auftrag bis zur fachgerechten Beseitigung dieser Mängel durch einen qualifizierten Fachbetrieb (mit Nachweis) zu unterbrechen oder
den Auftrag abzulehnen, wenn schwerwiegende Mängel vorliegen und der begründete Verdacht besteht, dass eine Gefahr für Leib und Leben der Monteure oder Dritter besteht.
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5a. Baubehinderung (in Anlehnung an VOB/B § 6)
Werden der Beginn, die Ausführung oder der Fortgang der Leistungen durch Umstände behindert, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, insbesondere durch:
höhere Gewalt,
fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers,
nicht rechtzeitig erbrachte Vorleistungen anderer Gewerke,
behördliche Anordnungen,
nachträglich festgestellte bauseitige Mängel,
so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen angemessen.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über Art und voraussichtliche Dauer der Baubehinderung unverzüglich informieren, sofern ihm dies möglich und zumutbar ist.
Mehrkosten, die dem Auftragnehmer infolge der Baubehinderung entstehen (z. B. Stillstandszeiten, zusätzliche Anfahrten, erneute Rüstzeiten), sind vom Auftraggeber zu tragen.
—
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet:
zum vereinbarten Termin Zugang zur Baustelle zu gewährleisten, entweder persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person,
dafür zu sorgen, dass der Arbeitsbereich frei zugänglich ist,
Hindernisse, Gefahrenquellen oder sonstige Umstände, die die Arbeit behindern oder die Sicherheit gefährden könnten, vor Beginn der Arbeiten zu beseitigen,
erforderliche Versorgungsanschlüsse (z. B. Strom, Wasser) sowie notwendige Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen.
Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten und entstehen dadurch Verzögerungen oder Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen zusätzlich zu berechnen.
—
7. Abnahme und Gewährleistung
Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Abnahme durch den Kunden erforderlich. Diese erfolgt durch die Unterschrift des Kunden sowie des ausführenden Monteurs.
Bedenken, Auffälligkeiten oder Vorbehalte sind vor Unterzeichnung schriftlich festzuhalten.
Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen. Werden Mängel nachweislich durch den Kunden oder Dritte verursacht, trägt der Kunde die Kosten der Mangelbeseitigung.
Liegt ein eindeutiger Fehler des Auftragnehmers vor, erfolgt die Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. Über kulante Leistungen entscheidet der ausführende Monteur vor Ort und hält dies schriftlich fest.
—
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen für Schäden, die entstehen durch:
vom Kunden gestelltes Material,
bauseitige Leistungen oder Vorarbeiten,
unsachgemäße Nutzung, Veränderung oder fehlende Wartung durch den Kunden oder Dritte.
Die Haftung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit gesetzlich zulässig.
—
8a. Schadensersatz (in Anlehnung an VOB/B)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Ein Anspruch auf entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder sonstige Folgeschäden besteht nicht, soweit gesetzlich zulässig.
—
8b. Vertragsrücktritt / Kündigung (in Anlehnung an VOB/B § 8)
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen aus wichtigem Grund zu kündigen, wenn:
der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten trotz Fristsetzung nicht erfüllt,
Abschlagszahlungen oder fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht geleistet werden,
eine erhebliche Baubehinderung über einen längeren Zeitraum besteht, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat,
Umstände bekannt werden, die eine ordnungsgemäße oder sichere Ausführung der Arbeiten unmöglich machen.
Im Falle des Vertragsrücktritts oder der Kündigung hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz der angefallenen Kosten.
—
9. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes und eingebautes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum des Auftragnehmers.
—
10. Kommunikation
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der Auftragsabwicklung auch über E-Mail, WhatsApp, Instagram oder Facebook erfolgen kann, sofern datenschutzrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
—
11. Datenschutz
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers, abrufbar auf der Website. Hierauf wird gesondert verwiesen.
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12. Zusatzklausel für Unternehmer (B2B) – Einbeziehung der VOB/B
Diese Zusatzklausel gilt ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für Bauleistungen gegenüber Unternehmern wird – soweit rechtlich zulässig – die VOB/B in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung als Vertragsbestandteil vereinbart.
Die VOB/B wird dem Auftraggeber auf Wunsch zur Verfügung gestellt oder kann vor Vertragsschluss eingesehen werden.
Abweichend von oder ergänzend zu den Regelungen dieser AGB gelten im B2B-Bereich insbesondere:
§ 2 VOB/B (Vergütung, Nachträge),
§ 4 VOB/B (Ausführung),
§ 6 VOB/B (Behinderung und Unterbrechung),
§ 8 VOB/B (Kündigung),
§ 13 VOB/B (Mängelansprüche),
§ 14 VOB/B (Abrechnung).
Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und der VOB/B gehen die Regelungen der VOB/B gegenüber Unternehmern vor.
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13. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.